Description
(Text)
Wegen seiner Unbestimmtheit ist der Begriff der "Bedrohung des Friedens" in der Praxis des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen der wichtigste Anknüpfungspunkt für ein Tätigwerden nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen. Dies gilt insbesondere in solchen Fällen, die nach klassischem Völkerrecht innere Angelegenheiten der Staaten betreffen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Darstellung und Kategorisierung der Konflikte und Situationen, in denen der Sicherheitsrat eine Bedrohung des Friedens angenommen hat. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der Sicherheitsrat in seiner Praxis bei (drohenden) Verletzungen bestimmter international geschützter Rechtsgüter von hohem Rang, insbesondere bei schweren Menschenrechtsverletzungen, unabhängig von der Gefahr grenzüberschreitender militärischer Auseinandersetzungen eine Bedrohung des Friedens angenommen hat. Er hat dabei nicht einen erweiterten Bedrohungs-, sondern einen erweiterten Friedensbegriff zugrunde gelegt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Wörtliche und systematische Auslegung - Typen und Auslegung von Resolutionen - Darstellung der Konflikte, in deren Verlauf der Sicherheitsrat eine Bedrohung des Friedens angenommen hat - Die Praxis des Sicherheitsrates in Bezug auf die anderen Tatbestandsmerkmale des Art. 39 ChVN sowie in Bezug auf Gefährdungen des Friedens i.S.d. Kapitel VI ChVN - Auswertung der Praxis des Sicherheitsrates - Kategorisierung der Aspekte, die der Annahme einer Bedrohung des Friedens zugrunde lagen.
(Author portrait)
Der Autor: Andreas Schäfer wurde 1967 in Mannheim geboren. Er studierte an der Universität Passau, dem King's College in London und an der Ludwig-Maximilians-Universität München, wo er das Erste und Zweite juristische Staatsexamen ablegte. Der Autor arbeitet als Syndikusanwalt in Jena.