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Description
(Text)
Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Anwendung des Preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794 in der richterlichen Spruchpraxis. Gegenstand der Untersuchung bilden die Urteile des Oberappellationssenats des Preußischen Kammergerichts von 1794-1810 zum Gewährleistungsrecht. Die Analyse der Urteile zeigt, dass das gemeine Recht auch nach Inkrafttreten des Landrechts noch von den Richtern angewendet wurde. Nach größerer Vertrautheit mit dem Gesetzbuch bildete das Preußische Gewährleistungsrecht aber ab dem Jahre 1800 für die Richter die primäre Rechtsquelle. Das gemeine Recht diente nur noch als Hilfsrecht bei der Entscheidung unklarer Fälle.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die Entstehung des Allgemeinen Landrechts von 1794 - Gesetzesbegriff und Richterbild im Allgemeinen Landrecht - Das Gewährleistungsrecht der Konsensualverträge nach dem Preußischen Allgemeinen Landrecht - Rechtsprechungsanalyse.
(Author portrait)
Die Autorin: Andrea Wenzel, geborene Wenkel, wurde 1978 in Schwerin geboren. Sie studierte ab 1996 Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Im Jahre 2001 legte sie die Erste juristische Staatsprüfung ab. Nach Beginn der Promotion wurde sie 2002 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäische Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Rechtsvergleichung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Kiel. 2004 trat sie im Landgerichtsbezirk Kiel in den Juristischen Vorbereitungsdienst ein.