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Description
(Text)
Die Frage der Anknüpfung gesellschaftsrechtlicher Formvorschriften, insbesondere die Anwendbarkeit des Art. 11 EGBGB, ist ein in der Rechtsprechung und Literatur sehr kontrovers diskutiertes Problem. Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht allerdings bislang aus. Höchstrichterlich geklärt schien dagegen die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine ausländische Urkunde deutschen gesellschaftsrechtlichen Formerfordernissen genügt. Durch die "Supermarkt"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist allerdings wieder Bewegung in die Diskussion gekommen. Da es sich bei beiden Problemkreisen um international-privatrechtliche Fragen handelt, müssen beide mit dem Instrumentarium, das das IPR bereithält, gelöst werden. Auch die europarechtlichen Einflüsse dürfen dabei nicht unberücksichtigt bleiben.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Anknüpfung gesellschaftsrechtlicher Formfragen - Anwendbarkeit des Art. 11 EGBGB - Erfüllung gesellschaftsrechtlicher Formanforderungen durch ausländische Urkunden.
(Author portrait)
Die Autorin: Tanja Herzog-Engels wurde 1973 in Eschweiler geboren und studierte ab 1992 Rechtswissenschaft in Bonn und Genf. Seit 2001 ist sie als Justitiarin der Universität Bonn tätig. Die Promotion erfolgte Anfang 2005.