Description
(Text)
Vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11. September 2001 und den darauf folgenden Militäraktionen der USA gegen die Unterstützer von al-Q'aida (Taliban, Afghanistan, Irak) untersucht die Arbeit Rechtsfragen der Beteiligung von Staaten an terroristischen Gewaltaktionen. Dargelegt wird, ob und inwieweit in den verschiedenen Unterstützungshandlungen - von der aktiven finanziellen und organisatorischen Förderung bis hin zum bloßen Dulden - ein Verstoß gegen das in Artikel 2 Ziffer 4 der UN-Charta verankerte universelle Gewaltverbot gesehen werden kann. Gleichermaßen wird untersucht, wie man den Staaten, die Opfer eines terroristischen Anschlags geworden sind, ein Selbstverteidigungsrecht gegen die Unterstützerstaaten zustehen kann. Maßgeblich kommt es dabei darauf an, inwieweit die Handlungen der terroristischen Gruppierungen den Unterstützerstaaten nach völkerrechtlichen Maßstäben als eigene zugerechnet werden können. Dabei wird unter anderem auch auf die von der InternationalLaw Commission ausgearbeiteten Grundsätze zur Staatenverantwortlichkeit eingegangen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Darstellung des Aspekts Staatliche Beteiligung in Bezug auf das Phänomen Terrorismus - Das universelle Gewaltverbot der Vereinten Nationen, Artikel 2 Ziffer 4 UN-Charta - Beurteilung der staatlichen Beteiligungsproblematik betreffend das Phänomen Terrorismus anhand des Prinzips universelles Gewaltverbot bzw. Selbstverteidigungsrecht der Staaten in Völkerrechtspraxis und Völkerrechtstheorie - Darstellung der elementaren Konzeptionen der Völkerrechtspraxis und Völkerrechtstheorie in Bezug auf die völkerrechtliche Verantwortlichkeit eines Staates betreffend das Verhalten Privater - Exemplarische Beurteilung des Aspekts Staatliche Beteiligung in Bezug auf das Phänomen Terrorismus anhand des Prinzips universelles Gewaltverbot bzw. Selbstverteidigungsrecht der Staaten am Beispiel des terroristischen Attentats vom 11. September 2001.
(Author portrait)
Die Autorin: Corinna Margit Hartmann, geboren 1977 in Bad Mergentheim, studierte von 1997 bis 2002 Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg. Die Autorin war von 2002 bis 2004 Mitarbeiterin am Institut für Internationales Recht, Europarecht, Staats- und Völkerrecht der Universität Würzburg. Seit Anfang 2004 ist sie Rechtsreferendarin in Würzburg.