Description
(Text)
Die Art und Weise wie Vermögensteile als Sicherheit verwendet werden können, hat sich innerhalb der Rechtsordnungen Europas unterschiedlich entwickelt. Eine Reihe von Mitgliedstaaten sehen im Gegensatz zu Deutschland die hypothekarische Belastung von Mobilien und Unternehmen vor. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit die Bedeutung der Grundfreiheiten des EG-Vertrages für das nationale Sachrecht. Aufgrund des EG-Vertrages müssen sich insbesondere die lex-rei-sitae-Regelungen sowie die traditionellen sachenrechtlichen Prinzipien wie Typenzwang, Publizitäts- und Spezialitätsprinzip rechtfertigen und beweisen. Unter Einbeziehung verschiedenster Sicherungsrechte Europas, wie Frankreichs, Spaniens, Italiens, Griechenlands, Finnlands, Dänemarks und der Niederlande, resümiert die Arbeit eine Fortwirkung von Sicherungsrechten bei Grenzüberschreitung in einen anderen europäischen Mitgliedstaat.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Art. 43 EGBGB - Mobiliarhypotheken - Unternehmenshypotheken (nantissement du fonds de commerce, Yrityskiinnitys) - Art. 46 EGBGB - Art. 3 Abs. 2 S. 2 EGBGB - EGVVO - 2. BankRKRL - EG-Vertrag und Grundfreiheiten - Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH - Konvergenz der Grundfreiheiten - Lex-rei-sitae-Regelung im Lichte der Keck-Rechtsprechung - Sachrechtlicher Typenzwang als Normkonkretisierung der lex-rei-sitae-Regelung - Bedeutung der Allgemeininteressen - Qualifizierung des Allgemeininteresses - Konturierung des Allgemeininteresses - Rechtfertigung des Art. 43 EGBGB durch Allgemeininteressen - Sachenrechtlicher Typenzwang als rechtfertigendes Allgemeininteresse - Publizität als rechtfertigendes Allgemeininteresse - Discrimination à rebours.
(Author portrait)
Der Autor: Franc Zimmermann, 1972 in Hamburg geboren; 2001 Erste juristische Staatsprüfung an der Universität Frankfurt am Main; seit 2003 Referendar im Bezirk des Kammergerichts Berlin.