Das Weisungsrecht des Franchisegebers unter besonderer Berücksichtigung eines Konzerncharakters von Franchisesystemen : Dissertationsschrift (Studien zum deutschen und europäischen Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht .7) (Neuausg. 2006. XXII, 204 S. 210 mm)

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Das Weisungsrecht des Franchisegebers unter besonderer Berücksichtigung eines Konzerncharakters von Franchisesystemen : Dissertationsschrift (Studien zum deutschen und europäischen Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht .7) (Neuausg. 2006. XXII, 204 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631542811

Description


(Text)
Ein Erfolgsgarant für das inzwischen in Deutschland weit verbreitete Vertriebssystem Franchising ist die straffe einheitliche Leitung des Franchiseverbunds durch den Franchisegeber. Das notwendige Weisungsrecht sichert sich der Franchisegeber im Franchisevertrag. Die erhebliche wirtschaftliche Abhängigkeit des Franchisenehmers und seine organisatorische Eingliederung in den Franchiseverbund werfen die Frage auf, ob das auf Franchiseverträge angewendete Schuldrecht den geeigneten rechtlichen Rahmen für das Verhältnis zwischen Franchisegeber und -nehmer bietet. Das Auseinanderfallen von rechtlicher und wirtschaftlicher Selbständigkeit sowie die organisatorische Eingliederung in einen Verbund sind Wesensmerkmale des Konzerns. Die Arbeit zeigt auf, weshalb und unter welchen Voraussetzungen straff organisierte Franchisesysteme Vertragskonzerne sein können und stellt dar, welche Rechtsfolgen sich hieraus für Franchisegeber und -nehmer ergeben.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Rechtliche Einordnung des Franchising - Weisungsrecht des Franchisegebers und dessen Grenzen - Konzerncharakter von Franchisesystemen - Franchisevertrag als Beherrschungsvertrag - Abhängigkeit des Franchisenehmers im Sinne von
17 AktG - Weisungsrecht und Verlustausgleichspflicht des Franchisegebers.
(Author portrait)
Der Autor: Axel Godron, geboren 1971 in Würzburg; Studium der Betriebswirtschaftslehre, nach Erwerb des Vordiploms von 1995 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg und München; Referendariat von 2000 bis 2002 in München, im Anschluss Promotion; von 2003 bis 2004 Tätigkeit als Rechtsanwalt in Düsseldorf, seit 2005 in München in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Unternehmensnachfolge.

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