Außergerichtliche Streitschlichtung nach dem Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen (GüSchlG NRW) : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4233) (Neuausg. 2005. XLVI, 177 S. 210 mm)

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Außergerichtliche Streitschlichtung nach dem Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen (GüSchlG NRW) : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4233) (Neuausg. 2005. XLVI, 177 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631541814

Description


(Text)
In Zeiten knapper Staatsfinanzen und andauernder Forderungen nach einem schlanken Staat ist die außergerichtliche Streitbeilegung zu einem häufig gebrauchten Schlagwort geworden. Ihre Förderung gilt als zentrales Instrument zur Entlastung der Gerichte von der zunehmenden Zahl bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten. Mit der Öffnungsklausel des
15 a EGZPO hat der Bundesgesetzgeber die außergerichtliche Streitschlichtung institutionalisiert. In acht Bundesländern wurde die Öffnungsklausel umgesetzt und damit das präforensische Schlichtungserfordernis als Zulässigkeitsvoraussetzung bestimmter zivilprozessualer Klagen eingeführt. Diese Untersuchung beleuchtet die Anwendungsprobleme sowie die tatsächlichen Auswirkungen der Umsetzung der bundesrechtlichen Öffnungsklausel am Beispiel des Gütestellen- und Schlichtungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Gesetzgeberische Begründung - Anwendungsbereich und Ausschlussgründe - Rechtliche Qualifikation, rechtliche Folgen und rechtliche Probleme des Schlichtungserfordernisses - Auswirkungen der Einführung des obligatorischen außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens - Perspektive des obligatorischen außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens.
(Author portrait)
Der Autor: Ulrich Thewes, geboren 1970 in Paderborn, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld und war anschließend Referendar am Landgericht Paderborn. Er praktizierte in Toronto und war Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden bevor er 1999 zum Richter ernannt wurde. Seit 2002 ist der Autor planmäßiger Richter am Amtsgericht in Höxter. Dort ist er seit Ende 2004 im Rahmen eines nordrhein-westfälischen Modellprojektes unter anderem als Richtermediator tätig. Im Jahr 2005 erfolgte die Promotion an der FernUniversität in Hagen.

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