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Description
(Text)
Die Arbeit beleuchtet die Reform der Nachgründungsvorschriften durch das NaStraG und stellt die insoweit wesentlichen Veränderungen dar. Nach einem kurzen Abriss der elementarsten Problembereiche widmet sich die Arbeit sodann der Fragestellung, inwieweit dem
52 AktG angesichts jüngerer Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung noch ein ausreichender Anwendungsbereich zukommt. Der Autor greift in diesem Zusammenhang die Thesen auf, gemäß derer insbesondere im Hinblick auf die verdeckte Sacheinlage eine Streichung der Nachgründungsvorschriften befürwortet wird. Letztlich weist der Autor auf Basis der rechtsgeschichtlichen Entwicklung nach, dass für die verdeckte Sacheinlage im Aktienrecht kein Anwendungsbereich verbleibt und die
52 f. AktG daher auch weiterhin in ihrem Bestand berechtigt sind.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Problembereiche der Nachgründung vor und nach dem NaStraG - Die Notwendigkeit und Bestandsberechtigung der Nachgründungsvorschriften - Abgrenzung zur verdeckten Sacheinlage - Abgrenzung zur Prospekthaftung.
(Author portrait)
Der Autor: Peter Hennke wurde 1972 in Schwäbisch Hall geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften. Im Anschluss an das Referendariat im OLG-Bezirk München arbeitete der Autor mehrere Jahre als Angestellter für eine internationale Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Seither ist er als Syndikusanwalt mit Schwerpunkt in den Bereichen Gesellschafts- und Steuerrecht für ein international renommiertes Unternehmen tätig.