Description
(Text)
In den letzten Jahren hat die Gesetzgebung auch unter dem Einfluss von Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft versucht, wirksamere strafrechtliche Mittel gegen Rechtsverstöße von juristischen Personen und Personenvereinigungen zu schaffen. Dabei tritt zunehmend der Widerspruch von Verbandssanktionen zum im deutschen Strafrecht fest verankerten Schuldprinzip hervor. Die sich hieraus ergebenden Probleme, besonders der Handlungs- und Schuldfähigkeit juristischer Personen, sind Gegenstand der Untersuchung. Es wird gezeigt, dass die aktuelle Rechtslage dem Phänomen der Verbandsdelinquenz zwar wirkungsvolle Sanktionen entgegenzusetzen hat, dass sich im Ergebnis aber nur schuldunabhängige Verbandssanktionen in das dogmatische System des deutschen Schuldstrafrechts einfügen lassen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die Stellung der Verbandssanktionen im deutschen Recht - Handlungs- und Schuldfähigkeit von juristischen Personen und Personenvereinigungen.
(Author portrait)
Der Autor: Andreas Quante wurde 1974 in Hildesheim geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen verfasste er seine Dissertation, unter anderem während eines Studienaufenthaltes an der Universität Münster. Seit 2004 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg.