Description
(Text)
Nach Abgrenzung der einzelnen Leistungsarten untersucht die Arbeit den rechtlichen Rahmen rettungsdienstlicher Leistungserbringung einschließlich Europarechtlicher Bezüge. Es wird nach Ermittlung der Rechtsetzungskompetenzen das rechtliche Aufgabenspektrum erörtert und anschließend unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Regelungsmodelle die Anwendbarkeit des Vergaberechts einschließlich der Bestandsproblematik laufender Verträge untersucht. Die Geltung des Vergaberechts bejaht die Arbeit weitreichend. Die Zulässigkeit der Funktionsschutzklauseln wird auf die Leistung Notfallrettung beschränkt. Ferner werden Grundlagen und Probleme der Finanzierung des öffentlichen Rettungsdienstes dargestellt. Schließlich befasst sich die Untersuchung mit der Problematik der Vergütung der staatsunabhängigen Leistungserbringung außerhalb der öffentlichen Rettungsdienste.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Rechtlicher Rahmen rettungsdienstlicher Leistungserbringung - Rechtsetzungskompetenzen - Rechtliche Aufgabenbestimmung - Durchführungsübertragung im öffentlichen Rettungsdienst - Geltung des Vergaberechts - Privilegierungsregeln und Vergaberecht - Eingreifen in laufende Einbindungsverträge - Genehmigungserteilung außerhalb der öffentlichen Rettungsdienste - Wirksamkeit und Anwendung der Funktionsschutzklauseln - Grundlagen der Finanzierung des öffentlichen Rettungsdienstes - Erfordernis und Inhalt von Vergütungsvereinbarungen nach
133 SGB V - Bestimmung der Entgelthöhe - Grundsatz der Beitragssatzstabilität - Gerichtliche Festsetzungsbefugnis - Gleichbehandlung von öffentlichem Rettungsdienst und staatsunabhängiger Leistungserbringung - Allgemeiner Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG - Gesetzliche Krankenkassen als Unternehmen i.S.d. Art. 81 ff. EG-Vertrag.
(Author portrait)
Der Autor: Oliver Esch, geboren 1972 in Köln; Studium der Rechtswissenschaften und Regionalwissenschaften Ostasien in Köln; Erstes juristisches Staatsexamen 1998 in Köln; anschließender juristischer Vorbereitungsdienst in Köln und Brüssel; 2001 Zweites juristisches Staatsexamen in Düsseldorf; seit 2001 zugelassener Rechtsanwalt.



