Description
(Text)
Die Entwicklung des Internets hat den Juristen vielfältige neue Problemstellungen gebracht. Immer wieder sind sie dabei mit der Frage befasst, ob und inwieweit bestehende gesetzliche Regelungen auf die neuen Sachverhalte angewandt werden können oder ob der Gesetzgeber gefordert ist. Die Arbeit widmet sich der Beantwortung dieser Frage für den Bereich des Vertragsrechts. Sie zeigt am Beispiel einer Variante eines Internet-Portalvertrages auf, dass das BGB nach der Schuldrechtsmodernisierung und die bestehende Vertragsrechtsdogmatik ein ausreichendes Instrumentarium bieten, die Begründung, Durchführung und Beendigung von Verträgen im Bereich der neuen Medien auch im Falle von Leistungsstörungen angemessen und sachgerecht zu regeln.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die Vertragsformen (typische, atypische und gemischttypische Verträge) - Die Methoden der vertragstypologischen Einordnung - Gestaltungsvarianten von Internetverträgen - Die Behandlung von gemischttypischen Verträgen - Die Abgrenzung von Haupt- und Nebenpflichten - Die Einteilung der Nebenpflichten (leistungsbezogene Nebenpflichten und Schutzpflichten) - Die Durchführung von Haupt- und Nebenpflichten, insbesondere die Störung der Erfüllung.
(Author portrait)
Der Autor: Thomas Philipp Ihrig wurde 1973 in Bochum geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Regensburg und legte seine Erste juristische Staatsprüfung 2000 ab. Im Anschluss daran absolvierte er von 2000 bis 2002 sein Referendariat in Regensburg. Seit 2003 ist der Autor Notarassessor in Bayern.