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Description
(Text)
Soziale Sicherung und Kartellrecht? Entscheidungen des EuGH werfen die Frage auf, inwieweit mitgliedstaatlich gestaltete soziale Sicherungssysteme als marktbeherrschende Unternehmen i.S.d. Art. 82 EG gelten müssen, ihre Stellung missbrauchen oder durch ihre Funktion im Allgemeininteresse gemäß Art. 86 Abs. 2 EG gerechtfertigt sind. Aktuelle Reformen der deutschen Alterssicherung rücken branchenweite tarifvertragliche Betriebsrenteneinrichtungen als mögliche Problemfälle in den Fokus. Auf der Grundlage der bisher ergangenen Rechtsprechung entwickelt der Autor eine Methodik der Grenzziehung zwischen sozialer Sicherung und Wettbewerbsfreiheit, die in übersichtlichen Diagrammen zusammengefasst wird und an der tarifvertragliche Betriebsrenteneinrichtungen beispielhaft gemessen werden.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Betriebsrenteneinrichtungen als soziale Sicherungssysteme - Spannungsverhältnis zwischen Sozialem Recht und Kartellrecht - Rechtsprechung des EuGH als Schrittmacher des "Sozial-Kartellrechts" - Unternehmensbegriff i.S.d. Art. 81 ff. EG - Rechtfertigung gemäß Art. 86 Abs. 2 EG - Tarifvertragliche Betriebsrenteneinrichtungen und die Art. 82, 86 EG - Mitgliedstaatliche Wettbewerbsverletzungen - Ausblick.
(Author portrait)
Der Autor: Franz Bernhard Herding, geboren 1974 in Coesfeld, studierte an der Universität Münster und an der Université René-Descartes Paris Rechtswissenschaften und legte im Jahr 2001 sein Erstes juristisches Staatsexamen ab. Im Anschluss promovierte er bei Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer und arbeitete bei Prof. Dr. Wolfram Timm am Deutschen und Europäischen Institut für Unternehmensrecht der Universität Münster. Dem Referendariat beim Kammergericht Berlin folgte im Jahr 2005 das Zweite juristische Staatsexamen.