Horizontale und vertikale Wettbewerbsbeschränkungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4135) (Neuausg. 2005. 186 S. 210 mm)

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Horizontale und vertikale Wettbewerbsbeschränkungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4135) (Neuausg. 2005. 186 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631536216

Description


(Text)
Durch die 6. Novelle vom 26. August 1998 wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in weiten Teilen freiwillig an das europäische Gemeinschaftsrecht angeglichen. Trotz der weitgehenden Angleichung der Formulierung des Kartellverbotes an das Gemeinschaftsrecht soll durch das spezifisch nationale Kriterium der "miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen" weiterhin zwischen dem Kartellverbot und den Vertikalvereinbarungen unterschieden werden. Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob durch die Kombination aus Angleichung an das Gemeinschaftsrecht und Beibehaltung der Unterscheidung ein überzeugendes System der Erfassung wettbewerbsbeschränkender Absprachen gelungen ist.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Auslegungsgrundsätze des GWB - Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des GWB - Vorlagemöglichkeit und Vorlagepflicht zum EuGH gemäß Art. 234 EG - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen im GWB und im Gemeinschaftsrecht - Wettbewerbskonzeption des GWB und des Gemeinschaftsrechts - Abgrenzung horizontaler und vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen - Doppelkontrolle im GWB - Immanenztheorie - Rule of reason im GWB - Schirmgruppenfreistellungsverordnung.
(Author portrait)
Der Autor: Sven Billhardt, geboren 1973 in Hamburg, studierte von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Seine Promotion begann er im Anschluss an ein sechsmonatiges Praktikum in der Volksrepublik China. Der Autor war an der Universität Bonn als Wissenschaftliche Hilfskraft tätig, bevor er im Jahre 2002 sein Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg aufnahm. Er absolvierte unter anderem Stationen beim Generalkonsulat Kapstadt und beim Bundesministerium der Justiz.

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