Description
(Text)
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 7.4.2003 (BGHZ 154, 370) festgestellt, daß der in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretende Gesellschafter - entsprechend der für die Offene Handelsgesellschaft in
130 HGB getroffenen Regelung - grundsätzlich auch persönlich und als Gesamtschuldner mit den Altgesellschaftern für die vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft einzustehen hat. Damit ist der Senat von seiner bisherigen Rechtsprechung (BGHZ 74, 240) abgewichen. Die vom II. Senat und vom Schrifttum für die analoge Anwendung von
130 HGB auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts angeführten Argumente und die dazu vorgetragenen Gegenargumente werden in der Arbeit kritisch überprüft.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die analoge Anwendung von OHG-Recht auf die GbR - Die Auslegung von
130 HGB - Die beschränkte Rechtsfähigkeit der GbR - Die Rechtsgrundlage für die Gesellschafterhaftung bei der GbR - Die Haftungsverfassung der Personengesellschaften - Ältere Ansichten zur Haftung des eintretenden GbR-Gesellschafters - Das Wesen der Personengesellschaft und ihre Haftungsverhältnisse - Interessenabwägung zwischen Gläubigern und Neueingetretenem - Differenzierende Analogie - Richterliche Rechtsfortbildung - Das Ergebnis der Ähnlichkeits -Prüfung und Ausblick.
(Author portrait)
Der Autor: Jörg-Andreas Weber, 1978 in Marburg geboren, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg im Breisgau. Nach dem Referendariat am Landgericht Baden-Baden promovierte er am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Deutsches und Europäisches Bank- und Kapitalmarktrecht an der Universität Gießen. Er ist seit Mitte 2004 Rechtsanwalt in Freiburg im Breisgau.