Description
(Text)
Mit dem Zusammenbruch des Neuen Marktes ist die Notwendigkeit einer effizienten Sanktion von Börsenpreismanipulationen in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Der deutsche Gesetzgeber hat hier mit dem 4. Finanzmarktförderungsgesetz auf die unbefriedigende Rechtslage mit einem ebenso unbefriedigenden Gesetz geantwortet. Die Arbeit diskutiert ausführlich den ursprünglichen Tatbestand des Kursbetruges nach
88 BörsG aF und das neue Manipulationsverbot in
20a WpHG, insbesondere im Hinblick auf geschützte Rechtsgüter, umstrittene Tatbestandsmerkmale, verfassungsrechtliche Bestimmtheit sowie anwendbare Verjährungsregeln. Die Strafbarkeit einzelner diskutierter Manipulationstechniken wie Scalping, Leerverkäufe und Kurspflege wird nach alter und neuer Rechtslage untersucht. Dabei zeigt die Arbeit Strafbarkeitslücken auf und entwickelt Reformvorschläge für eine weitere Gesetzgebung im Bereich der Börsenpreismanipulation.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Entwicklung des Tatbestandes des Kursbetruges - Wesentliche Änderungen zwischen
88 BörsG und
20a, 39, 38 Abs.1 Nr. 4 WpHG - Rechtsgüterschutz nach neuer und alter Rechtslage - Die Tatbestände von
88 BörsG und
20a , 39, 38 Abs.1 Nr.4 WpHG - Einzelfragen - Verfassungsgemäße Bestimmtheit von
88 BörsG und
20a Abs.1 i.V.m. Abs.2 WpHG - Anwendbarkeit presserechtlicher Verjährungsregeln - Fallgruppen der Kursmanipulation - Anwendbares Recht nach
2 Abs.3 StGB - Kritik und Reformvorschläge.
(Author portrait)
Die Autorin: Anna Trüstedt, geboren 1974, studierte von 1993 bis 1999 Rechtswissenschaften in Augsburg, Lausanne und München. Ihre Referendarzeit in München schloss sie 2002 mit dem 2. Staatsexamen ab. Seit 2003 ist die Autorin als Rechtsanwältin in München tätig.



