Geltung und Fortbestand der Verfassungsgarantie staatlichen Religionsunterrichts in den neuen Bundesländern : Ein Beitrag zur Lehre vom sogenannten Verfassungswandel. Dissertationsschrift (Schriften zum Staatskirchenrecht .19) (2004. XIV, 252 S. 210 mm)

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Geltung und Fortbestand der Verfassungsgarantie staatlichen Religionsunterrichts in den neuen Bundesländern : Ein Beitrag zur Lehre vom sogenannten Verfassungswandel. Dissertationsschrift (Schriften zum Staatskirchenrecht .19) (2004. XIV, 252 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 247 S.
  • 商品コード 9783631530528

Description


(Text)
Die Einführung des Unterrichtsfachs Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde in Brandenburg ist zum Anlaß einer breiten verfassungsrechtlichen Diskussion geworden. Gegenstand der Erörterung ist dabei nicht nur, ob Art. 141 GG das Land Brandenburg von der Verfassungsgarantie staatlichen Religionsunterrichts gemäß Art. 7 Abs. 3 GG freistellt. Vielmehr wird im staatskirchenrechtlichen Schrifttum erwogen, Art. 7 Abs. 3 GG wegen eines entsprechenden Verfassungswandels nicht in den neuen Bundesländern anzuwenden. Die Arbeit untersucht die Ursprünge der Lehre vom Verfassungswandel und geht der Frage nach, ob sich mit ihr ein partielles Unwirksamwerden des Art. 7 Abs. 3 GG begründen läßt. In diesem Zusammenhang wird neben der Problematik, ob Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG als Grundrecht zu qualifizieren ist, auch die rechtliche Zulässigkeit einer Entkonfessionalisierung des Religionsunterrichts näher beleuchtet.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Zur Geltung des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG in den ostdeutschen Bundesländern - Geltungsverlust von Grundrechten durch Verfassungswandel? - Der Verfassungswandel im historischen Rückblick - Das gegenwärtige Begriffsverständnis vom Verfassungswandel - Geltungsverlust wegen Obsoletwerdens? - Entkonfessionalisierung des Religionsunterrichts als Konsequenz der Anwendbarkeit des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG in den neuen Bundesländern?
(Author portrait)
Der Autor: Markus Ogorek, geboren 1974 in Oberhausen, Studium der Rechtswissenschaften von 1994 bis 2000 in Bochum und Salzburg. Promotion 2001 in Köln. Studium an der University of California, Berkeley (LL.M. 2002). Visiting Scholar an der Duquesne Law School, Pittsburgh (2003). Zulassung als Attorney at Law (New York) 2004. Seit 2004 Referendar am OLG Köln.

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