Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen und auf Aufhebungsverträge : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3967) (Neuausg. 2004. 324 S. 210 mm)

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Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen und auf Aufhebungsverträge : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3967) (Neuausg. 2004. 324 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631527948

Description


(Text)
Die Schuldrechtsreform hat erhebliche Auswirkungen für das Arbeitsrecht mit sich gebracht: So unterfallen nunmehr Formulararbeitsverträge den Vorschriften der

305 ff. BGB. Die Arbeit untersucht u.a., ob Formulararbeitsverträge am Maßstab von Tarifverträgen zu messen sind (
310 Abs. 4 S. 3 BGB). Auch wird die umstrittene Frage erörtert, ob der Arbeitnehmer beim Abschluss eines Arbeits- oder Aufhebungsvertrags als Verbraucher i.S.v.
13 BGB handelt. Neben der Untersuchung, ob und wie die Klauselverbote der

308, 309 BGB auf Arbeitsverträge anwendbar sind, werden weitere gängige Vertragsklauseln am Maßstab des
307 BGB gemessen. Schließlich wird ein etwaiges Widerrufsrecht des Arbeitnehmers nach
312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB (analog) beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags untersucht.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Hinführung zum Thema - Bedeutung der Privatautonomie im Zivilrecht - Inhaltskontrolle von Formulararbeitsverträgen - Änderungen des Übereilungsschutzes bei Aufhebungsverträgen durch die Schuldrechtsreform?
(Author portrait)
Der Autor: Linus Zeller-Müller, geboren 1975 in Rain (am Lech), studierte von 1995 bis 1999 an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften. Im Anschluss an die Erste Juristische Staatsprüfung war er von 2000 an als Rechtsreferendar in Augsburg und München bei verschiedenen Gerichten, Behörden und Rechtsanwaltskanzleien tätig. Mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2002 beendete er das Referendariat. Nach Anfertigung der Dissertation trat er 2003 in die bayerische Finanzverwaltung ein. Seit 2003 absolviert er die Steuerausbildung für den höheren Dienst mit Studien an der Bundesfinanzakademie in Brühl (Rheinland) und der praktischen Einweisung beim Finanzamt Augsburg-Stadt.

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