Description
(Text)
Die Arbeit untersucht, inwieweit es dem Gesetzgeber gelungen ist, die beiden Zielrichtungen Klima- bzw. Umweltschutz und Sicherung des Bestandes der vorhandenen KWK-Anlagen bei der Ausgestaltung des KWKModG zu berücksichtigen. Die Auswirkungen dieser Umsetzung und damit das Verhältnis der beiden Ziele zueinander werden näher bestimmt. Inwieweit Problemfelder oder ein möglicher Zieldualismus vom Gesetzgeber verbindlich entschieden oder aber zu seiner eigenen Entlastung der Anwendungspraxis bzw. der Rechtsprechung überlassen wurden, wird abschließend diskutiert. Für die Erörterung erfolgt als erstes eine Darstellung und Eingrenzung der verschiedenen Gesetzesziele. Anschließend werden anhand einzelner ausgewählter Problemfelder des KWKModG die aufgeworfenen Fragen dargestellt und beantwortet.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Gesetzesziele des KWKModG - Klima- und Umweltschutz als primäres Gesetzesziel - Bestandsschutzinteresse - Vorteile für den Energie- und Wirtschaftsstandort Deutschland - Förderung der industriellen Kraft-Wärme-Kopplung durch das KWKModG - Proportionalitätsgrundsatz bei Anlagen mit Kondensations- und KWK-Betrieb - Ausschluss der Kernenergie aus der Förderung des KWKModG - Förderung der Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen - Vergleich zu den zuschlagsberechtigten Anlagenkategorien - Privilegierungen beim Belastungsausgleich - Anpassungsmechanismen - Ausblick auf Anpassungsbedarf an künftige europäische Rechtsakte.
(Author portrait)
Der Autor: Tim Heitling wurde 1976 in Melle geboren und studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausbildung an der Universität Osnabrück bis 2001. Das Studium ergänzten mehrere Praktika, u. a. in den USA. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen promovierte er am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verwaltungsrecht unter Einschluss des Energie- und Kommunikationsrechts/Institut für europäische Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück. Der Autor arbeitete während seiner Ausbildung acht Jahre als Seminar- und Tagungsleiter für die Konrad-Adenauer-Stiftung in Osnabrück und war über mehrere Jahre umfangreich kommunalpolitisch tätig. Seit 2003 leistet er sein Referendariat am Kammergericht Berlin ab.



