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Description
(Text)
Ein englisches Gericht ist nach dem Common Law grundsätzlich immer zuständig, sobald dem Beklagten eine Klageschrift überreicht werden kann. Bei schwachem Inlandsbezug kann das Gericht das Verfahren aber nach der sogenannten forum non conveniens- Doktrin aussetzen. Mit Einführung europäischer Zuständigkeitsregeln im Vereinigten Königreich sind hier sehr verschiedene Rechtstraditionen aufeinandergetroffen und haben ein Spannungsfeld erzeugt. Der Autor skizziert die Entwicklung des englischen Zuständigkeitsrechts und der forum non conveniens- Doktrin. Er widmet sich dann der Frage, ob englische Gerichte auch im Anwendungsbereich der europäischen Zuständigkeitsregeln an ihrem Ermessen zur Verfahrensaussetzung festhalten können und kommt zu dem Ergebnis, daß dies in bestimmten Fällen unverzichtbar ist.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die Entwicklung der Zuständigkeitslehre im englischen Rechtssystem - Jurisdiction in personam und in rem - Zustellung von Klagen im Inland und im Ausland - Entwicklung der forum non conveniens- Doktrin - Spannungsverhältnis zum Europarecht - Die forum non conveniens- Doktrin: Zuständigkeitsregel oder Sachurteilsvoraussetzung? - Lösungsmodell: Fallgruppen der Anwendbarkeit der forum non conveniens- Doktrin.
(Author portrait)
Der Autor: Nicolai von Cube, geboren 1973 in Kassel, studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Norwich (England). Sein besonderes Interesse galt bereits im Studium dem internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht. Nach dem Referendarexamen arbeitete er als Wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Göttingen. Das Referendariat führte ihn nach Frankfurt am Main und London.