執行部の対株主責任:ドイツ法と米国法の比較<br>Die Haftung des Vorstands gegenüber den Aktionären : Eine rechtsvergleichende Untersuchung nach deutschem und US-amerikanischem Recht. Dissertationsschrift (Frankfurter wirtschaftsrechtliche Studien .62) (2004. 368 S. 210 mm)

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執行部の対株主責任:ドイツ法と米国法の比較
Die Haftung des Vorstands gegenüber den Aktionären : Eine rechtsvergleichende Untersuchung nach deutschem und US-amerikanischem Recht. Dissertationsschrift (Frankfurter wirtschaftsrechtliche Studien .62) (2004. 368 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 363 S.
  • 商品コード 9783631522363

Description


(Text)
Das Thema Organhaftung ist in den letzten Jahren in Deutschland verstärkt ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Vor dem Hintergrund des Kursverfalls an den Aktienmärkten wird der Ruf nach einer persönlichen Inanspruchnahme der Vorstandsmitglieder immer lauter. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang häufig auf die Rechtslage in den Vereinigten Staaten. Die Rechtspraxis dort ist seit vielen Jahren mit Fragen der persönlichen Haftung von Leitungsorganen unmittelbar gegenüber den Aktionären vertraut. Anhand der Erfahrungen des US-amerikanischen Rechts wird ein eingehender Überblick über die Konstellationen gegeben, in denen eine verbandsinterne Direkthaftung praktisch auch für das deutsche Recht in Betracht kommt. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, eine gesellschaftsrechtliche Direkthaftung mit Hilfe vertraglicher Argumentationsmuster (Organpflichten mit Schutzwirkung für die Aktionäre) zu begründen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: US-amerikanisches Recht: Prospekthaftung; Rule 10b-5; Haftung im Zusammenhang mit der Ausübung von Vollmachtsstimmrechten; gesellschaftsrechtliche Haftung - Deutsches Recht: Haftung wegen fehlerhafter Information des Kapitalmarktes (insbesondere Ad-hoc-Mitteilungen); Haftung in Übernahmesituationen; Haftung im Zusammenhang mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex; Haftung im Falle fehlerhaften Bezugsrechtsausschlusses; Versicherbarkeit.
(Author portrait)
Der Autor: Rainer Schmitz, geboren 1972; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück; Erste juristische Staatsprüfung 1998; 1998 bis 1999 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Osnabrück, Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht; 1999 LL.M. (Taxation), Universität Osnabrück, 2000 LL.M., University of Texas at Austin; 2003 Zweite juristische Staatsprüfung in Düsseldorf und Promotion an der Universität Frankfurt am Main; seit 2003 Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.

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