Description
(Text)
Im Widerstreit zwischen den Belangen des Zeugenschutzes und den Geboten der Wahrheitsfindung müssen die Kontroll- und Gestaltungsrechte der Verteidigung angemessen berücksichtigt werden. Mit der Zulassung audiovisueller Simultanübertragungen und der Möglichkeit einer Anfertigung und Verwertung von Videoaufnahmen durch das am 01.12.1998 in Kraft getretene Zeugenschutzgesetz hat der Gesetzgeber einen gangbaren Weg beschritten, der jedoch einige praktische Schwierigkeiten mit sich bringt und jedenfalls in den Detailfragen noch immer als umstritten gelten muß. Unter dem Einfluß der vom 1. Strafsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 26.09.2002 inzwischen als zulässig erachteten Möglichkeit einer optischen und akustischen Abschirmung werden die Regelungen einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen, gesetzlich und praktische Defizite aufgespürt und hieran anschließend detaillierte Gesetzgebungsvorschläge mit praktisch-technischen Verbesserungen entwickelt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Geschichtliche Entwicklung: Zeugenschutz der letzten achtzehn Jahre insbesondere mit Bezug auf sexuell mißbrauchte Kinder und Jugendliche - Rechtslage vor Inkrafttreten des neuen Zeugenschutzgesetzes (ZSchG), das Mainzer Modell und Videotechnik - Zeugenschutz für Kinder und Jugendliche: Herkömmliche Zeugenschutzmechanismen und deren Schwachstellen - innovativer Zeugenschutz durch Einsatz neuer Medien, Videosimultanvernehmung und Videoaufnahme - Schutz der konkret an Leib und Leben gefährdeten Zeugen: Zeugenschutzstufen nach deutschem Strafprozeßrecht - Videovernehmung in Kombination mit optischer und akustischer Abschirmung.
(Author portrait)
Der Autor: Christian Lingenberg wurde 1969 in Essen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Bochum und Europäische Betriebswirtschaftslehre in Trier. Das Referendariat absolvierte er im OLG Bezirk Hamm. Nach dem Zweiten Staatsexamen 1998 begann er die Promotion an der Universität Bochum und führte diese an der Universität München fort. Seit 1998 ist der Autor als Rechtsanwalt tätig. 2003 schloß er die Promotion in München ab.



