Description
(Text)
Obwohl nach der Ansicht des Gesetzgebers das vielschichtige Kontrollsystem des deutschen Aktienrechts ausgewogen ist und sich insgesamt bewährt hat, sind in diesem System dennoch Schwächen aufgetreten, die gezielte Korrekturen notwendig erscheinen ließen. Durch das KonTraG wurden die erarbeiteten Korrekturen in geltendes Recht umgesetzt. Das Gesetz sollte u.a. bezwecken, daß die Qualität der Abschlußprüfung verbessert wird. Dazu wurden die Prüfungsvorschriften grundlegend geändert. Anliegen dieser Untersuchung ist es, die Konsequenzen der geänderten Normen für die Prüfung des Lageberichts aufzuzeigen und einer Zweckmäßigkeitsanalyse zu unterziehen. Der Maßstab, an dem die Zweckmäßigkeit beurteilt wird, ist der Schutz der Kapitalgeber.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Einordnung des Lageberichts ins System der Rechnungslegung - Historische Entwicklung des Lageberichts und seiner Prüfung - Einklangsprüfung - Gesamteindrucksprüfung - Veränderung des Verständnisses der wirtschaftlichen Lage durch das KonTraG - Verschärfung der bestehenden Prüfungsprobleme - Konsequenzen der neuen Prüfungsnorm.
(Author portrait)
Der Autor: Alexander Klempt, geboren 1972 in Bochum, studierte von 1993 bis 1999 an der Universität Bochum Wirtschaftswissenschaft. Nach dem Abschluß als Diplom-Ökonom promovierte er 2002 am Lehrstuhl für Theoretische Betriebswirtschaftslehre I - Unternehmensprüfung. Seit 2001 ist der Autor bei einer international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschäftigt.



