Strafrechtliche Verantwortlichkeit für fremde Texte (Europäische Hochschulschriften Recht .3774) (Neuausg. 2003. 378 S. 210 mm)

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Strafrechtliche Verantwortlichkeit für fremde Texte (Europäische Hochschulschriften Recht .3774) (Neuausg. 2003. 378 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 377 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631516591

Description


(Text)
Bei der Beurteilung der Strafbarkeit wegen der Verwendung fremder Texte treten im Bereich der klassischen Printmedien ebenso wie bei den sogenannten neuen Medien durchweg identische Probleme auf. Insbesondere das Erfordernis der Identifikation mit fremden Äußerungen bzw. des Zu-Eigen-Machens fremder Texte stellt ein zentrales Problem dar. Eine einheitliche Praxis hinsichtlich der an den Nachweis einer solchen Identifikation zu stellenden Anforderungen existiert jedoch nicht. Vor diesem Hintergrund wird in der Arbeit ein eigenständiges Konzept zur Erklärung und Bewältigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für fremde Texte entwickelt. Die Grundlage dafür bildet ein typologisches Verständnis der Äußerungsdelikte, das mit zahlreichen Argumentationsbeispielen als praktikabel belegt wird.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Das gesetzliche Instrumentarium zur strafrechtlichen Beurteilung von Kommunikationsformen und Kommunikationsinhalten - Täterschaftliche Deliktsverwirklichung aufgrund der Verwendung fremder Texte - Die Strafbarkeit wegen Teilnahme - Die Strafbarkeit im Bereich der neuen Medien - Die Identifikation mit fremden Texten als typenbildendes Merkmal der Äußerungsdelikte - Presserechtliche Vorgaben als grundrechtliche Wertungsgesichtspunkte einer typologischen Systembildung.
(Author portrait)
Der Autor: Marc Gabriel wurde 1972 in Berlin geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und dem Referendariat beim Kammergericht hat er 1997 und 2001 seine juristischen Staatsexamina in Berlin abgelegt. Daneben schloss er ein Weiterbildungsstudium an der Universität Lüneburg ab und unterrichtete seit 1997 als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin sowie für ein juristisches Schulungsunternehmen in Berlin und Brandenburg. Im Oktober 2001 wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und ist seitdem in Berlin als Rechtsanwalt tätig.

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