23 WpÜG - Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3847) (Neuausg. 2003. XXVIII, 316 S. 210 mm)

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23 WpÜG - Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3847) (Neuausg. 2003. XXVIII, 316 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631516508

Description


(Text)
Die Einführung des 2002 in Kraft getretenen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes steht vor dem Hintergrund weltweit zunehmender öffentlicher Übernahmeangebote. Ein wichtiger Regelungsbereich ist der Anlegerschutz und die Sicherung eines transparenten Übernahmeverfahrens. So hat der Bieter während des Angebots regelmäßig über die Entwicklung seiner Beteiligung und den aktuellen Annahmestand zu berichten. Ausgehend von einer Analyse der verschiedenen Transparenzinteressen werden Lösungsansätze betrachtet, die zur Abmilderung des Verkaufs- bzw. Annahmedrucks im Rahmen öffentlicher Übernahmeangebote diskutiert werden bzw. in bestehenden Rechtsordnungen Anwendung finden. Im Mittelpunkt steht die kritische Betrachtung des
23 WpÜG. Hierbei werden zahlreiche Vorschläge unterbreitet, wie der Tatbestand de lege lata und de lege ferenda zu korrigieren ist.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Verfassungsrechtliche Grenzen von Offenlegungspflichten der Aktionäre hinsichtlich ihrer (potentiellen) Beteiligung - Transparenzinteresse der Beteiligten bei Angeboten im Rahmen des WpÜG - Lösungsansätze zur Beseitigung bzw. Abmilderung des "prisoner's dilemma" - Bedenken hinsichtlich einer Verpflichtung des Bieters zu regelmäßiger Veröffentlichung des Annahmestandes während der gesamten Annahmefrist (
23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG) - Darstellung des
23 WpÜG und Einordnung in das Vertriebs- und kapitalmarktrechtliche Informationsmodell - Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen
23 WpÜG - Durchsetzbarkeit der Pflichten aus
23 WpÜG.
(Author portrait)
Der Autor: Martin Bartelt wurde 1974 in Berlin geboren und studierte von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Universität München. Während seines Referendariats erlangte er die Qualifikation zum Fachanwalt für Steuerrecht. Im Jahr 2001 legte er die Zweite juristische Staatsprüfung in München ab. Anschließend folgten Promotion und Tätigkeit als Rechtsanwalt bei einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Seit 2003 ist der Autor bei der Bayerischen Finanzverwaltung beschäftigt.

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