Description
(Text)
Das Arzneimittelzulassungsrecht ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass die Zulassungsbehörden anhand von unbestimmten Rechtsbegriffen, die auf außerrechtliche Wissenschaftsmaßstäbe verweisen, Risikoentscheidungen zu treffen haben. Das Eigentümliche an dem Zulassungsverfahren ist, dass die Zulassungsvorschriften erst dann einen Kontakt zwischen Behörde und Antragsteller vorsehen, wenn dieser für das Arzneimittel einen Zulassungsantrag stellt. Zu diesem Zeitpunkt hat der Antragsteller allerdings das Arzneimittel im Wege präklinischer und klinischer Prüfungen vollständig entwickelt. Die geringe Regelungsdichte der Zulassungsvorschriften birgt für den Antragsteller die Gefahr, sein Arzneimittel nicht diesen Voraussetzungen entsprechend entwickelt zu haben. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, ob und wie die Zulassungsvoraussetzungen des
25 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 4 AMG vor Aufnahme der klinischen Prüfung der Phase III konkretisiert werden. Die Untersuchung unterscheidet zwischen abstrakt-generellen Konkretisierungen z.B. durch Guidelines der ICH und des CPMP und konkret-individuellen Konkretisierungen in Form von Beratungsgesprächen. Die Erörterungen beziehen sich auf das nationale und europäische Arzneimittelzulassungsrecht.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Nationales und europäisches Arzneimittelzulassungsrecht - Der jeweils gesicherte Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse - Ausreichende Prüfung und Wirksamkeitsnachweis - Das Recht der Arzneimittelprüfungen am Menschen - Wissenschaftliche Guidelines der ICH und des CPMP - Arzneimittelprüfrichtlinien - Beratungen und Scientific Advice Procedure.
(Author portrait)
Der Autor: Ingo Schneider ist juristischer Referent beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und Lehrbeauftragter für Arzneimittelrecht an der Fachhochschule Köln. Er studierte Anglistik, Wirtschafts-, Politik- und Rechtswissenschaften in Oldenburg, Bremen und Madrid. Die Arbeit entstand während seiner Mitarbeit beim Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen.