Die Berücksichtigung von aus einer Nachzahlung resultierender Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich : Dissertationsschrift. (Europäische Hochschulschriften Recht .3721) (2003. 242 S. 21 cm)

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Die Berücksichtigung von aus einer Nachzahlung resultierender Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich : Dissertationsschrift. (Europäische Hochschulschriften Recht .3721) (2003. 242 S. 21 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 241 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631513682

Description


(Text)
Die Arbeit geht der Frage nach, wie Anwartschaften bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs zu berücksichtigen sind, die aus einer Nachzahlung von Rentenbeiträgen resultieren. Hierbei wird auf die Nachzahlung zur Korrektur der sogenannten Heiratserstattung abgestellt, durch die Frauen die Hälfte ihrer in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlten Beiträge bei ihrer Hochzeit ausgezahlt bekamen. Die Besonderheit der Nachzahlungs-Anwartschaften ist, dass der Zahlungs- und der Geltungszeitpunkt auseinanderfallen. Für die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich ist entscheidend, auf welchen dieser Zeitpunkte abgestellt wird. Nach der Rechtsprechung ist ausschließlich das sogenannte In-Prinzip anzuwenden, wonach der Zahlungszeitpunkt maßgeblich ist. Es wird untersucht, ob die Anwendung des Für-Prinzips - und somit das Abstellen auf den Geltungszeitraum - nicht sachgerechter wäre.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Ehescheidungsfolgen - Versorgungsausgleich und Rentenversicherungsrecht - Behandlung von nachgezahlten Beiträgen bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs - Unterscheidung zwischen Geltungszeitraum (Für-Prinzip) und Zahlungszeitpunkt (In-Prinzip) - Nachzahlung für eine Heiratserstattung.
(Author portrait)
Die Autorin: Carola Nicole Simon wurde 1971 in Hamburg geboren. Nach einer Ausbildung zur Bankkauffrau studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Während des Referendariates in Hamburg und Rom begann sie ihre Promotion. Diese setzte sie ab 2000, im Anschluss an die Zweite Juristische Staatsprüfung, fort und schloss sie 2003 mit dem Kolloquium ab. Nachdem sie zunächst als Rechtsanwältin gearbeitet hat, ist sie nunmehr seit 2002 bei dem Landgericht Hamburg als Richterin tätig.

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