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Description
(Text)
Damit Übeltaten nicht ungestraft bleiben. So oder ähnlich lauten Maximen, mit denen die impunitas (Straflosigkeit) in den antiken Rechtsquellen zur Entscheidungsbegründung herangezogen wird. Der Anwendungsbereich des Arguments bei den klassischen römischen Juristen ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Im ersten Teil der Arbeit werden grundlegende Vorüberlegungen angestellt, insbesondere zum Begriff poena und zu dem Gegensatz impunitas. Die einschlägigen Quellen werden im zweiten Teil untersucht und im dritten Teil zusammenfassend ausgewertet. Ein Ergebnis ist, daß das impunitas-Argument bislang zu Unrecht als unklassisch verdächtigt wurde. Die Arbeit schließt mit Überlegungen, in welchen Fällen der Gedanke der Buße als Sanktion noch im modernen Privatrecht eine Rolle spielt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Poena - Impunitas - Impunitas als Argument der Juristen - Quellenuntersuchung (Deliktsrecht - Haftung für Gewaltunterworfene - Prozeßrecht) - Funktion des impunitas-Arguments - Authentizität - Die poena als Erfordernis der aequitas - Folgenberücksichtigung - Das impunitas-Argument als Topos - Nachklassisches römisches Recht - Ausblick auf das geltende Privatrecht.
(Author portrait)
Der Autor: Der Autor wurde 1974 in Aachen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Köln. Seit 2002 ist er Richter in Wuppertal.



