Die europaorientierte Auslegung des Kartellverbots : Methodologische Überlegungen zur Neufassung der 1, 7 I GWB. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3675) (Neuausg. 2003. 284 S. 210 mm)

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Die europaorientierte Auslegung des Kartellverbots : Methodologische Überlegungen zur Neufassung der 1, 7 I GWB. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3675) (Neuausg. 2003. 284 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 284 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631509869

Description


(Text)
Im Rahmen der 6. GWB-Novelle wurde das Kartellverbot des
1 GWB partiell mit Art. 81 Abs. 1 EGV harmonisiert. Neugeschaffen wurde zudem
7 Abs. 1 GWB, der sich an Art. 81 Abs. 3 EGV anlehnt. Gegenstand der Arbeit ist die Frage nach den Auswirkungen dieser Reform für die Auslegung und Anwendung der

1 und 7 Abs. 1 GWB. Im ersten Teil wird anhand der Entstehungsgeschichte der 6. GWB-Novelle eine an den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts orientierte Auslegung der Vorschriften befürwortet. Zugleich werden die Grenzen einer europaorientierten Auslegung aufgezeigt. Im zweiten Teil werden die Konsequenzen des vertretenen Ansatzes am Beispiel der

1 und 7 Abs. 1 GWB dargestellt. Schließlich wird die Möglichkeit eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 EGV erörtert.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : 6. GWB-Novelle - Teilweise Harmonisierung des deutschen mit dem europäischen Kartellrecht - Konvergenzentwicklungen in anderen Mitgliedstaaten - Begründung und Grenzen einer an der Praxis der Gemeinschaftsorgane orientierten Auslegung - Funktionaler Unternehmensbegriff - Integration der "abgestimmten Verhaltensweisen" in den Verbotstatbestand - Interpretation des Begriffs der Wettbewerbsbeschränkung - Rule of Reason bei
1 GWB? - Bedeutung der "Wettbewerbsverfälschung" im Rahmen des
1 GWB - Freistellungsmöglichkeit nach
7 Abs. 1 GWB - Vorlagemöglichkeit gemäß Art. 234 EGV.
(Author portrait)
Der Autor: Berthold Schanze, geboren 1974 in Aachen; 1993 bis 1998 Studium der Rechtswissenschaften in Bonn; 1998 Erstes Juristisches Staatsexamen in Köln; anschließend Doktorand am Lehrstuhl für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung; 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn; 2000 bis 2003 Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; Anfang 2003 Zweites Juristisches Staatsexamen.

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