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Description
(Text)
Es ist unter anderem Aufgabe der Europäischen Gemeinschaft, durch die Errichtung eines gemeinsamen Marktes einen hohen Grad an Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz der Wirtschaftsleistungen zu fördern. Die wirksame Durchsetzung der kartellrechtlichen Vorschriften der Art. 81 und 82 EGV ist eine grundlegende Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Ziels. Die Arbeit zeigt am Beispiel der Französischen Republik, welche Behörden und Gerichte auf nationaler Ebene für die Anwendung des europäischen Kartellrechts zuständig sind und inwieweit die nationalen Entscheidungen mit der europäischen Entscheidungspraxis übereinstimmen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Zuständigkeit der französischen Behörden und Gerichte für die Anwendung der Art. 81, 82 EGV - Conseil de la concurrence, Cour d'appel de Paris und Cour de cassation als Sonderbehörden - Darstellung der französischen Entscheidungen zu horizontalen und vertikalen Vereinbarungen sowie zum Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung - Vereinbarkeit der französischen Entscheidungen mit Entscheidungen der EG-Kommission und des EuGH.
(Author portrait)
Der Autor: Als Teilnehmer des deutsch-französischen Magisterstudienganges der Universität zu Köln und der Université de la Sorbonne hat sich Cyrille de Crozals intensiv mit dem französischen Rechtssystem sowie der Anwendung des europäischen Rechts in Frankreich beschäftigt und hat abschließend die französische Maîtrise en droit sowie den akademischen Grad LL.M. Köln/Paris erworben. Seit 1997 ist er als für den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln ermächtigter Übersetzer für die französische Sprache tätig und betreut seit Anfang 2000 als Rechtsanwalt französische und andere internationale Mandate im Bereich des Wirtschaftsrechts.