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Description
(Text)
Im ausgehenden 19. Jahrhundert zerfielen die alten Strukturen des Common Law zusehends. Unter den Gelehrten bestand Ratlosigkeit, wie man dem Recht eine neue Ordnung geben könnte. Sollte man sich am besser systematisierten modernen römischen Recht orientieren, weil die Wurzeln auch des Common Law romanistisch waren? Welche Methode eignete sich zur Durchdringung des ungeordneten Rechtsstoffs - etwa diejenige der Begriffsjurisprudenz? Viele anglo-amerikanische Autoren wählten das Besitzrecht (Possession) aus, um diese beiden Fragen zu beantworten. Dabei blickten sie auf eine Diskussion über den römisch-rechtlichen Besitz (Possessio), die ab den 1820er Jahren in Deutschland entbrannt war. Der Vergleich von Possession und Possessio wurde so für rechtspolitische Zwecke instrumentalisiert.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Der deutsche Gelehrtenstreit über das römische Besitzrecht - Der Besitzrechtsstreit im Common Law: Hintergrund, Inhalt, Sinn und Zweck - Die Bedeutung des Besitzrechtsstreits im Common Law für das 21. Jahrhundert.
(Author portrait)
Der Autor: Mathias Link studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier und an der Columbia Law School, New York. Von 1998 bis 1999 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Universität Trier. Zur Zeit ist er Rechtsreferendar am Landgericht Mainz.