Description
(Text)
Während die Anwendung von Hypnose im Strafverfahren gesetzlich verboten und der Einsatz des Polygraphentests durch die Rechtsprechung faktisch unterbunden ist, werden projektive Testverfahren unbefangen angewandt und offenes Ausdrucksverhalten bedenkenlos gewürdigt. Die Arbeit untersucht, inwieweit diese unterschiedliche rechtliche Behandlung unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit rechtmäßig ist. Ausgehend von den Erkenntnissen der allgemeinen Kommunikationslehre gelangt die Autorin zum dem Schluss, dass alle Formen unbewusster Äußerungen als Bestandteil der Beschuldigteneinlassung an dem Recht der Aussagefreiheit teilhaben. Da die Bedeutung von Äußerungen erst in Kommunikation entsteht, ist Aussagefreiheit als Herrschaft des Beschuldigten über die Bedeutung seiner Äußerungen zu definieren. Hieraus ergeben sich differenzierende Ergebnisse für die Frage der Zulässigkeit eines Zugriffs auf unbewusste Äußerungen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Grundlagen der allgemeinen Kommunikationslehre - Hypnose, offenes Ausdrucksverhalten, Polygraphentest und projektive Testverfahren - Rechtliche Qualifikation unbewusster Äußerungen - Inhalt von Aussagefreiheit - Verstoß gegen
136,136a StPO.
(Author portrait)
Die Autorin: Kristina Groth wurde 1973 in Kiel geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld bestand sie im März 1997 das erste juristische Staatsexamen und begann mit der Anfertigung der Dissertation. Im Zeitraum von Oktober 1998 bis August 1999 nahm die Autorin an dem Erasmus-Programm «An Economic Analysis of Law» mit Stationen in Hamburg, Gent und Aix-en-Provence teil. Im Anschluss absolvierte sie ihr Referendariat in Hamburg und bestand im Januar 2002 das zweite juristische Staatsexamen. Seit Juni 2002 ist sie als Staatsanwältin in Hamburg tätig.



