Haftungsrechtliche Zurechnung psychischer Folgeschäden : Unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dissertationsschrift. (Europäische Hochschulschriften Recht .3683) (2003. 196 S. 21 cm)

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Haftungsrechtliche Zurechnung psychischer Folgeschäden : Unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dissertationsschrift. (Europäische Hochschulschriften Recht .3683) (2003. 196 S. 21 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 195 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631508114

Description


(Text)
Diese Arbeit bietet zunächst eine Darstellung der vom BGH formulierten Kriterien für die Bewertung der haftungsrechtlichen Zurechnung psychischer Folgeschäden. Es wird festgestellt, dass diese Kriterien - zum Nachteil eines vermeintlichen Schädigers - unpraktikabel sind. Ausgehend von den medizinischen Erkenntnissen über die Entstehung psychischer Folgeschäden wird darauf deren generelle Zurechenbarkeit untersucht. Hier wird festgestellt, dass psychische Folgeschäden grundsätzlich dem allgemeinen Lebensrisiko des Verletzten zugehören. Des Weiteren wird das im Prozess anzuwendende Beweismaß anhand der Untersuchung der dogmatischen Abgrenzung und des Sinns und Zwecks der Beweisnormen ermittelt. Dabei wird festgestellt, dass psychische Folgeschäden den Anforderungen des
286 ZPO unterliegen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu psychischen Folgeschäden - Auswirkungen dieser Rechtsprechung in der Praxis - Medizinische Erkenntnisse über psychische Folgeschäden - Rechtliche Bewertung dieser medizinischen Erkenntnisse - Beweisanforderungen für den Nachweis psychischer Folgeschäden im Prozess.
(Author portrait)
Der Autor: Jens D. Kütemeyer, geboren 1974, von 1994 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Danach juristischer Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt Haftungsrecht. Ab 2000 zwei Jahre Referendariat im OLG-Bezirk Celle mit Unterbrechung zur Anfertigung der Dissertation. Promotion im Juli 2002. Nunmehr tätig als Rechtsanwalt in Hannover.

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