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Description
(Text)
Den Arbeitgeber treffen gemäß
618 BGB Fürsorgepflichten gegenüber dem Arbeitnehmer. Durch Transformation öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutzvorschriften in das Arbeitsvertragsverhältnis wird
618 BGB konkretisiert. Das öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzrecht erfährt durch europäische Aktivitäten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, die der Umsetzung in nationales Recht bedürfen, eine grundlegende Neugestaltung. Zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie "Arbeitsschutz" wurde das Arbeitsschutzgesetz als "Grundgesetz des Arbeitsschutzes" erlassen; zahlreiche Arbeitsschutzverordnungen wurden in Kraft gesetzt. Diesen Regelungen kann über den Grundsatz der Doppelwirkung öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutznormen auch Bedeutung im Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukommen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - Transformation öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutzvorschriften in das Arbeitsvertragsverhältnis - EG-Rahmenrichtlinie «Arbeitsschutz» - Arbeitsschutzgesetz als «Grundgesetz des Arbeitsschutzes» - PSA-Benutzungsverordnung - Bildschirmarbeitsverordnung - Baustellenverordnung - Biostoffverordnung.
(Author portrait)
Die Autorin: Sabine Müller-Petzer, Jahrgang 1964, studierte von 1983 bis 1988 Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem 1. Staatsexamen 1988 und anschließender Referendarzeit legte sie 1992 das 2. Staatsexamen ab. Seit 1993 arbeitet sie als Juristin bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft.