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Description
(Text)
Der russische Gesetzgeber hat seit Beginn der Systemtransformation Schritt für Schritt ein modernes Kapitalgesellschaftsrecht geschaffen. Mit der GmbH und der geschlossenen AG werden zwei Rechtsformen für nicht börsennotierte Unternehmen zur Verfügung gestellt. Die vorliegende Arbeit untersucht die Duplizität der personalistischen Kapitalgesellschaft und analysiert die aus der Rechtsformenkonkurrenz entstehenden praxisrelevanten Rechtsfragen. Dadurch soll ausländischen Investoren eine einzelfalloptimierte Rechtsformwahl zwischen GmbH und geschlossener AG ermöglicht werden. Ausgehend von einer Darstellung der Rechtsgrundlagen und der allgemeinen Systematik des geltenden Gesellschaftsrechts werden ausgewählte Schwerpunkte vertieft analysiert. Dabei wird insbesondere auf das Recht der Mitgliedschaft, Kapitalmaßnahmen und andere Grundlagenentscheidungen, die Unterschiede in der Organisationsverfassung sowie auf weitere Aspekte eingegangen, die - wie etwa die Konzernhaftung - für die Führung russischer Tochtergesellschaften von Interesse sind. Hervorstechende Rechtsformunterschiede, wie z.B. das ordentliche Austrittsrecht aus Gesellschaften mbH, werden in ihren Auswirkungen auf die Rechtsformwahl unter Berücksichtigung des Meinungsstandes im russischen und ausländischen Schrifttum sowie aktueller Rechtsprechung aufbereitet. Dabei fließen Erfahrungen des Autors aus der Beratungstätigkeit vor Ort sowie bislang unveröffentlichtes Material in die Arbeit ein.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Russland als Europäischer Zukunftsmarkt - Rechtsformen für russische Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen - Kriterien der Rechtsformwahl zwischen GmbH und gAG - Russisches Kapitalgesellschaftsrecht - Rechtsformen nicht börsenorientierter Unternehmen - Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Die geschlossene Aktiengesellschaft (gAG) - Kriterien der Rechtsformwahl zwischen der GmbH und gAG.
(Author portrait)
Der Autor: Tilman W. Kruse, geboren 1971 in Dortmund. Studium der Rechtswissenschaften und der Slavistik an der Universität zu Köln. 1999 bis 2001 juristischer Vorbereitungsdienst. Seit 2001 Rechtsanwalt in Köln.