Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung im Zivilprozeß ( 286 ZPO) in der Rechtsprechung des Reichsgerichts : Dissertationsschrift. (Rechtshistorische Reihe .271) (2003. 284 S. 21 cm)

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Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung im Zivilprozeß ( 286 ZPO) in der Rechtsprechung des Reichsgerichts : Dissertationsschrift. (Rechtshistorische Reihe .271) (2003. 284 S. 21 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 297 p.
  • 言語 GER,GER
  • 商品コード 9783631506707

Description


(Text)
Die freie richterliche Beweiswürdigung gehört zu den zentralen Grundsätzen der Zivilprozeßordnung. Dieser Grundsatz findet sich mit gesamtdeutscher Geltung erstmals in der CPO von 1877. Ziel der Arbeit ist es, den Übergang aus den Verfahrensordnungen der Naturrechts- und Partikularrechtskodifikationen zum System der CPO von 1877 und der nachfolgenden Ausformung und Festigung des Beweiswürdigungsrechts durch die umfangreiche Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG) bis zu seiner Auflösung im Jahre 1945 darzustellen und zu würdigen. Grundlage der Untersuchung ist die wiederaufgefundene "Sammlung sämtlicher Erkenntnisse des RG", die bis 1990 in der Bibliothek des Obersten Gerichtshofes der DDR aufbewahrt wurde und sich jetzt in der Bibliothek des BGH in Karlsruhe befindet.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Historische Grundlagen: römischer Zivilprozeß bis gemeiner deutscher Zivilprozeß - Gesetzliche Beweislehre in Literatur und Gesetzgebung 1750-1844 - Prinzipien freier Beweiswürdigung 1844-1869 - Gesamtdeutsche Entwürfe 1866-1877 - Reichsgericht - ZPO bis 1945 - Gesichtspunkte der Urteilsanalyse: Tatsachenwürdigung - Bindungsfreiheit - Verhältnis zu 287 ZPO - Revisibilität - Richterliche Überzeugung von der Wahrheit - Prima facie-Beweis; Gegenstand und Grundlage freier Beweiswürdigung - Inhalt der Verhandlungen - Beweiserhebung - Verbot der Beweisantizipation - Urteilsbegründung, 286 Abs. 1 S. 2 ZPO.
(Author portrait)
Der Autor: Michael G. Perband wurde 1971 in Bremen geboren, wo er auch aufwuchs. Nach dem Schulabschluß 1991 in Bremen und einjährigem Wehrdienst bei der Bundesmarine absolvierte er das Studium der Rechte bis 1997 an der Universität zu Kiel. Juristischer Vorbereitungsdienst von 1998 bis 2001 in Hamburg. Seit April 2001 ist der Autor - mit Unterbrechung - als Rechtsanwalt in Hamburg tätig.

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