Description
(Text)
Zum umfassenden und nachhaltigen Schutz des Umweltmediums Wasser gehört auch eine Haftung für Umweltschäden durch die Verunreinigung von Gewässern. Wichtigste Haftungsnorm ist
22 WHG, dessen dogmatische Einordnung in die Gefährdungshaftung und Ausgestaltung im einzelnen im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen. Daneben wird im Rahmen der allgemeinen zivilrechtlichen Haftung vor allem die Bedeutung des BBodSchG für die Haftung nach
823 Abs. 2 BGB herausgearbeitet und die Effizienz der Haftung nach dem UmweltHG erörtert. Den Schluß der Arbeit bilden Überlegungen zur zukünftigen Entwicklung der Haftung für Schäden durch Gewässerverunreinigung.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Wasserverunreinigung und Gewässerschutz - Die Haftung für Gewässerverunreinigung nach
22 WHG - Die allgemeine zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Gewässerverunreinigung - Die Haftung de lege ferenda.
(Author portrait)
Die Autorin: Kristin Philipp wurde 1974 in Schleiz geboren. Sie studierte von 1993 bis 1998 Rechtswissenschaft an der Friedrich Schiller Universität Jena. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Dietrich Simon tätig. Seit Oktober 2001 ist sie Referendarin im Vorbereitungsdienst des Landes Baden-Württemberg.