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Description
(Text)
Die Beweislastverteilung im Zivilprozeß ist in der Jurisprudenz schon oft Thema eingehender Untersuchungen gewesen. Dies zurecht, denn die beweisbelastete Partei kann trotz Innehabens eines materiell-rechtlichen Anspruchs den Prozeß verlieren, da sie den Anspruch nicht beweisen kann. Die Untersuchung befaßt sich mit der Frage, inwieweit die Beweislast unter Berücksichtigung des Effizienzkriteriums verteilt werden kann. Der dazu verwendete Lösungsansatz orientiert sich an den Methoden und Zielen der in den USA entwickelten Lehre der ökonomischen Analyse des Rechts. Dabei wird aufgezeigt, daß eine Beweislastverteilung unter Berücksichtigung des Rechtsprinzips der Effizienz de lege lata möglich ist. Sodann wird eine Beweislastregel entwickelt, die die Beweislast unter der Berücksichtigung des Effizienzkriteriums verteilt. Im Anschluß daran folgt ein Vergleich der mit der Beweislastregel gewonnenen Beweislastverteilungen mit den besonderen Beweislastregeln des BGB sowie denen der Rechtsprechung bei Anwendung der Normentheorie und der Beweislastgrundsätze im Produkthaftungsrecht. Abschließend wird sich der rechtspolitschen Wirkung der Entscheidungsregel im Deliktsrecht zugewandt, sowie auf ihre tatsächlichen Auswirkungen im Prozeß eingegangen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Verschiedene Ansätze zur Beweislastverteilung - Fortbildung des Zivilprozeßrechts unter Berücksichtigung des Effizienzkriteriums - Beweislastverteilung unter Berücksichtigung des Effizienzkriteriums - Vereinbarkeit der Beweislastregel mit dem geltenden Recht - Auswirkungen der Beweislastregel auf das Deliktsrecht und im Prozeß.
(Author portrait)
Der Autor: Markus J. Friedl, geboren 1973, studierte von 1993 bis 1996 Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung für Juristen an der Universität Bayreuth, von 1996 bis 1998 studierte er Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, 2000 bis 2001 folgte ein Master of Laws Studium an der Georgetown University, Washington D.C., USA. Seit 2001 ist Markus J. Friedl als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig; 2002 promovierte er an der Ludwig-Maximilians-Universität München.