Description
(Text)
Vorliegende Abhandlung befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Umständen versäumte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nachholbar ist. Hierbei wird anhand aller praxisrelevanten Arbeitszeitmodelle die Behauptung widerlegt, die Arbeitsleistung sei in der Regel eine absolute Fixschuld. Dass diese strenge "Fixschuldthese" nicht zutrifft, zeigen vor allem die mittlerweile etablierten bzw. stark im Vordringen begriffenen flexiblen Arbeitszeitformen wie etwa die Gleitzeit oder die Telearbeit. Weiterer Kernpunkt ist die Untersuchung der rechtlichen Folgen der Nichterfüllung der Arbeitsleistung. In diesem Rahmen werden - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Nachholbarkeit der Leistung - alle in Betracht kommenden Leistungsstörungen einer Lösung zugeführt. Behandelt wird dabei die systematische Einordnung der
615 S. 1 und 616 BGB sowie die Bedeutung der durch die Schuldrechtsreform von 2002 neu eingefügten
615 S. 3 und 275 Abs. 3 BGB. Schließlich wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen eine Nachleistung für den Arbeitnehmer im Einzelfall unzumutbar erscheint und welchen Weg der Arbeitgeber beschreiten muss, um einen Nachleistungsanspruch erfolgreich verwirklichen zu können.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Absolut fix geschuldete Arbeitsleistungen - Nachholbare Arbeitsleistungen - Gleitzeitarbeitsverhältnisse und Telearbeitsverhältnisse - Vom Arbeitnehmer, vom Arbeitgeber oder von keiner Partei zu verantwortende Nichterfüllung der Arbeitspflicht - Reichweite des 615 S. 1 und S. 3. BGB nach der Schuldrechtsreform - Unzumutbarkeit der Leistung nach 275 Abs. 3 BGB - Arbeitsversäumnis bei flexiblen Arbeitszeitverhältnissen.
(Author portrait)
Der Autor: Martin Hellfeier wurde 1969 in Iserlohn geboren. Studium der Rechtswissenschaften von 1991 bis 1996 an der Universität Gießen. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht. Zweites Staatsexamen 1999 in Frankfurt am Main. Seitdem wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Neuere Privatrechtsgeschichte und Bürgerliches Recht in Gießen.