Description
(Text)
Im Gegensatz zum Strafrecht hat das Zivilrecht dem Phänomen des Insiderhandels bislang eine eher stiefmütterliche Behandlung zuteil werden lassen. Dies mag seine Rechtfertigung dort haben, wo es um Schadensersatzansprüche außenstehender Aktionäre geht, die in der Praxis in der Tat keine große Bedeutung erlangen dürften. Ganz anders ist es jedoch bestellt um die Aktiengesellschaft selbst, deren Rechte durch Insider in einer schadensersatzauslösenden Weise verletzt worden sein können. Als verletztes Rechtsgut kommt insbesondere ein informationelles Eigentumsrecht der Aktiengesellschaft an Tatsachen hinzu, die in ihrem Machtbereich entstanden sind bzw. auf deren wirtschaftlichen Wert sie aus anderen Gründen Anspruch erheben kann.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die Abkehr des WpHG vom Gesellschaftsrecht - Insiderhandel und Treue-pflichten - Pflichten von Organen gegenüber Aktionären - Deliktsrechtlicher Schutz von Outsidern - Schädigung von Aktionären - Bereicherungsrecht und Insidergeschäfte - Rechtsfortbildung in Anlehung an US-Recht - Deutsche Reformvorschläge und US-Recht - Rechte der Gesellschaft bei Insiderhandel - Ökonomische Gesichtspunkte.
(Author portrait)
Der Autor: Hans-Ulrich Lauermann wurde 1967 in Dortmund geboren. Von 1989 bis 1993 Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Montpellier/Frankreich. 1993 bis 1995 juristische Tätigkeit für ein Unternehmen, das die Sanierung ostdeutscher Gesellschaften zur Aufgabe hatte. 1994 Visiting Research an der Harvard Law School, Cambridge, Massachusetts.1995 bis 1997 Juristischer Vorbereitungsdienst in Berlin. 1998 bis heute: Mitarbeit als Rechtsanwalt und Steuerberater bei einer international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Berlin. 2002 Promotion an der Universität Bremen.



