Der Tatsachenvergleich im arbeitsgerichtlichen Prozeß : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3593) (Neuausg. 2003. XIV, 110 S. 210 mm)

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Der Tatsachenvergleich im arbeitsgerichtlichen Prozeß : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3593) (Neuausg. 2003. XIV, 110 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631502037

Description


(Text)
Die Arbeit befaßt sich mit dem Spannungsfeld zwischen zwei gesetzgeberischen Zielen. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Arbeitnehmer zahlreiche Verzichtsverbote für Mindestarbeitsbedingungen erlassen, wie zum Beispiel

4 Abs. 4 TVG, 77 Abs. 4 BetrVG, 13 Abs. 1 BUrlG, 17 Abs. 3 BetrAVG, 12 EFZG und 19 Abs. 3 HAG. Gleichzeitig verfolgt der Gesetzgeber in Arbeitsgerichtsverfahren das Ziel einer gütlichen Einigung. Von der Rechtsprechung wurde der "Tatsachenvergleich" entwickelt, bei dem der Arbeitnehmer sich nicht über den Anspruch selbst, sondern über die diesem Anspruch zugrundeliegenden Tatsachen vergleicht. Diese Vergleichsmöglichkeit birgt die Gefahr der Umgehung der Verzichtsverbote, zumal sie auch in Ausgleichsquittungen Anwendung findet. Ziel dieser Arbeit ist es einen Ausweg zu suchen, der die Umgehungsmöglichkeit einschränkt, gleichzeitig aber weiterhin Vergleiche im arbeitsgerichtlichen Verfahren über diese Ansprüche zuläßt, wo der Schutz des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigt wird.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Tatsachenvergleich im Arbeitsgerichtsverfahren - Tatsachenvergleich in Ausgleichsquittungen - Verzicht auf unabdingbare Ansprüche - Günstigkeitsvergleich.
(Author portrait)
Die Autorin: Reinhilde Kreschinski wurde 1971 in Rostock geboren. 1996 beendete sie ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Von 1997 bis 1999 folgte die Referendarzeit im Landgerichtsbezirk Bielefeld mit Ablegung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Seit Mai 1999 ist die Verfasserin, zunächst als Assessorin und ab Mai 2000 als Rechtsanwältin, in einer Rechtsanwaltskanzlei in Verl tätig.

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