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Full Description
Einen Meilenstein auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung der Ehefrau stellte das "Gesetz uber die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des burgerlichen Rechts" vom 1.7.1958 dar. Der Gesetzgebungsprozess fur dieses auf Art. 3 Abs. 2 GG beruhenden familienrechtlichen Reformvorhabens zog sich uber acht Jahre hin. Grund dafur war insbesondere die politische Einflussnahme von Seiten der beiden grossen Kirchen und der Frauenbewegung, die mit aller Kraft versuchten, ihrem jeweiligen Standpunkt zum Verhaltnis von Mann und Frau in Ehe und Familie zum Durchbruch zu verhelfen. Die Arbeit behandelt im Schwerpunkt den gruppeninternen Meinungsbildungsprozess der Kirchen und der Frauenbewegung wahrend der Nachkriegszeit und untersucht, ob das von diesen erarbeitete Ehe- und Familienleitbild mit dem ubereinstimmte, welches die Gruppierungen nach aussen hin politisch vertraten.