Description
(Text)
Die Rechtslage der Strafverfolgungsbehörden ist seit Inkrafttreten der StPO stets Gegenstand wissenschaftlicher Auseinandersetzung gewesen, wobei Einzelfragen und Reformvorschläge im Vordergrund standen. Das organisationsrechtliche Verhältnis der beiden Hauptbehörden zueinander hat kaum Beachtung gefunden. Überwiegend wird von einem gesetzlichen Auftragsverhältnis ausgegangen. Bei genauer Normauslegung ist festzustellen, daß die Inanspruchnahme der Polizei durch die Staatsanwaltschaft vielgestaltiger ist. So konnte ein klares Bild von Zuständigkeiten und Abhängigkeiten beider Behörden geschaffen werden, das es ermöglicht, auch streitige Einzelfragen, z.B. den Rechtsweg oder Leitungs- und Weisungsbefugnisse betreffend, zu klären, die die herrschenden Auffassungen nicht immer haltbar erscheinen lassen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Das Verhältnis der strafverfolgenden Polizei zur Staatsanwaltschaft in der Auslegung der 158ff. StPO, 152 GVG - Anerkannte Formen verwaltungsrechtlicher Drittbeteiligung - Das organisationsrechtliche Behördenverhältnis - Auswirkungen auf Einzelfragen.
(Author portrait)
Der Autor: Lars-Hendrik Schröder wurde 1968 in Stade/Niedersachsen geboren. Er nahm 1988 sein Studium an der Universität zu Kiel auf, das 1993 mit dem Ersten Staatsexamen in Schleswig abgeschlossen wurde. Darauf folgte ein Jahr als Doktorand bei Professor Schmidt-Jortzig in Kiel. Seit Februar 1995 ist er Referendar im OLG-Bezirk Celle.