Description
(Text)
Eine im Rahmen eines "Hausbesuchs" abgegebene Willenserklärung kann der Kunde grundsätzlich widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn der Kunde vor dem "Hausbesuch" eine "Bestellung" ausgesprochen hat. Nach ganz überwiegender Meinung soll das Widerrufsrecht jedoch auch nach einer "Bestellung" erhalten bleiben, wenn diese von der Anbieterseite auf rechtswidrige bzw. unlautere Weise herbeigeführt - "provoziert" - worden ist. Diese Arbeit zeigt, welchen Einfluß die Vorbereitung der "Bestellung" auf deren rechtliche Wirkungen haben kann, um damit Rechtsklarheit für die betroffenen Kunden- und Anbieterkreise zu schaffen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Rechtswirklichkeit des Hausbesuchs heute - Reisegewerbe - Bedeutung der Bestellung für das Reisegewerbe - Definition Reisegewerbetreibender - Sog. provozierte Bestellung - Wettbewerbsrechtliche Beurteilung des unbestellten und bestellten Hausbesuchs - Auswirkungen der Vorbereitungshandlungen auf die wettbewerbsrechtliche und zivilrechtliche Beurteilung.
(Author portrait)
Die Autorin: Annette Ruth wurde 1961 in Hanau/M. geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt/M. und Chicago. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Frankfurt/M., und ist seit 1992 Rechtsanwältin in Frankfurt/M.



