Description
(Text)
Konnexität einer Klage mit einer anderen hat bisher sowohl im deutschen als auch im europäischen Zivilprozeßrecht nur selten zur Einführung einer Zuständigkeit aus dem Sachzusammenhang geführt. Die Autorin untersucht, ob ein Bedürfnis dafür besteht, Konnexität als Grundlage für einen Gerichtsstand in weiterem Umfang anzuerkennen. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß ein Bedürfnis für einen Gerichtsstand des Sachzusammenhangs nur in bestimmten Fallgruppen besteht.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Sachzusammenhang als Zuständigkeitsgrund: Definition - Bestehende Regelungen - Keine Notwendigkeit eines allgemeinen Gerichtsstands des Sachzusammenhangs, sondern Erweiterung bestehender Regelungen in bestimmten Fallgruppen.
(Author portrait)
Die Autorin: Ulrike Banniza von Bazan wurde 1966 in Siegen geboren. Nach der ersten Juristischen Staatsprüfung an der Universität Heidelberg absolvierte die Autorin ein Graduiertenstudium an der Cornell University/USA. Von 1992 bis 1993 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für internationales Wirtschaftsrecht der Universität Münster tätig. Von 1993 bis 1995 war die Autorin Referendarin. Im Mai 1995 legte sie die Zweite Juristische Staatsprüfung ab.