Description
(Text)
Die Strafprozeßordnung gewährt dem Verteidiger des Beschuldigten in 147 das Recht, die Akten einzusehen und die amtlich verwahrten Beweisstücke zu besichtigen. Dieses Recht ist einerseits wesentlicher Bestandteil eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, weil es dem Beschuldigten über seinen Verteidiger die Möglichkeit verschafft, sich als eigenständiges Prozeßsubjekt über den Verfahrensgegenstand zu informieren und infolgedessen aktiv am Verfahren zu beteiligen. Andererseits birgt ein von Beginn an "offenes Strafverfahren" die Gefahr einer Beeinträchtigung der Ermittlungen und gefährdet damit möglicherweise die Wirksamkeit der staatlichen Strafrechtspflege. Dieser Interessengegensatz bildet den inneren Kernbereich in der Diskussion um Inhalt und Grenzen des Akteneinsichtsrechts, um den herum verschiedene ungeklärte Einzelprobleme angesiedelt sind, mit denen sich diese Arbeit befaßt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Dogmatische Grundlagen des Akteneinsichtsrechts - Bindung an die Person des Verteidigers - Umfang der Einsicht: der Aktenbegriff und der Begriff des Beweisstückes - Beschränkungen in den unterschiedlichen Verfahrensstadien - Unzureichende Gewährung von Akteneinsicht als Revisionsgrund.
(Author portrait)
Der Autor: Sönke Bahnsen wurde 1966 in Flensburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaft in Kiel und Guildford (Großbritannien). Erste juristische Staatsprüfung 1993 vor dem Justizprüfungsamt des Landes Schleswig-Holstein. Die Ausarbeitung seiner Dissertation unternahm er als Stipendiat des Landes Schleswig-Holstein. Seit 1994 ist er Referendar im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.



