- ホーム
- > 洋書
- > ドイツ書
- > Social Sciences, Jurisprudence & Economy
- > Jurisprudence & Law
- > general surveys & lexicons
Description
(Text)
Das Privatrecht der DDR aus der Zeit vor der Wende ist zum überwiegenden Teil außer Kraft, nach Maßgabe der Artt. 230 ff. EGBGB aber auch heute noch beachtlich. Eine vorbehaltslose Anwendung kommt allerdings nicht in Frage; weder sind alle Normen des sozialistischen Privatrechts der DDR verbindlich, noch besteht irgendeine Bindung an die Auslegungsmethoden und -ergebnisse der DDR-Gerichte bzw. DDR-Rechtswissenschaft. Grund dafür ist der doppelte Vorbehalt, der sich aus der Rechtsentwicklung in der DDR nach der Wende bis zur Wiedervereinigung und aus der Kontrolle der Rechtsanwendungsergebnisse am Maßstab der bundesdeutschen Rechtsordnung ergibt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Anwendung des Vor-Wende-Privatrechts der DDR nach Maßgabe der Artt. 230 ff. EGBGB - Doppelter Vorbehalt kraft Rechtsentwicklung nach der Wende und Kontrolle am Maßstab der bundesdeutschen Rechtsordnung - Keine Bindung an die Auslegungsmethoden und -ergebnisse der DDR-Gerichte bzw. DDR-Rechtswissenschaft.
(Author portrait)
Der Autor: Gerrit Heublein studierte von 1986 bis 1991 Jura an der Freien Universität Berlin und ist dort seit 1991 als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt. Seit 1992 ist er Referendar im Bezirk des Kammergerichts Berlin.