Verfassungsinterpretation und Normbegründung - Grundlegung zu einer prozeduralen Theorie der Verfassungsgerichtsbarkeit : Dissertationsschrift (Schriften zum Staats- und Völkerrecht .63) (Neuausg. 1995. XIII, 169 S. 210 mm)

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Verfassungsinterpretation und Normbegründung - Grundlegung zu einer prozeduralen Theorie der Verfassungsgerichtsbarkeit : Dissertationsschrift (Schriften zum Staats- und Völkerrecht .63) (Neuausg. 1995. XIII, 169 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631489932

Description


(Text)
Verfassungsgerichtliche Entscheidungen zu Grundrechtsproblemen stehen immer wieder im Kreuzfeuer der öffentlichen Kritik. Die Kritik richtet sich gegen die vom Bundesverfassungsgericht vorgenommene Wertung oder fordert judicial self-restraint . Der Autor untersucht diese Problematik der Verfassungsgerichtsbarkeit unter besonderer Berücksichtigung der in den USA vertretenen Theorien. Im Lichte der dort zwischen Liberalen und Kommunitaristen geführte Debatte werden die in Deutschland herrschende materiale Wertethik und das konkurrierende prozedurale Konzept der Diskursethik dargestellt. Dabei wird dargelegt, daß die Legitimität des Rechts ihren Grund ausschließlich in den demokratischen Verfahrensbedingungen der Rechtserzeugung hat. Die Einbeziehung der soziologischen Systemtheorie zeigt die Vielschichtigkeit des Verfahrensgedankens und die Möglichkeit rationaler Entscheidung im Rahmen einer prozeduralen Theorie der Verfassungsgerichtsbarkeit.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Untersuchung der Probleme der Verfassungsinterpretation und der Normbegründung unter besonderer Berücksichtigung anglo-amerikanischer Literatur - Liberalismus vs. Kommunitarismus - Zur Problematik des "judicial review" - Grundlegung zu einer prozeduralen Theorie der Verfassungsgerichtsbarkeit.
(Author portrait)
Der Autor: Martin Vocke wurde 1961 in Würzburg geboren und studierte von 1983 bis 1989 Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg. 1989/90 arbeitete er als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für deutsches und ausländisches Prozeßrecht und 1992/93 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Völkerrecht, Europarecht und internationales Wirtschaftsrecht der Universität Würzburg. Seit 1993 ist er als Rechtsanwalt in Würzburg tätig.

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