Description
(Text)
Im realen Gerichtsleben existiert ein immer größeres Bedürfnis, Gerichtsverfahren unter wirtschaftlichen Aspekten zu betreiben, d.h. Arbeitskapazität, -kosten und Zeit der Gerichte sollen in einem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis des Verfahrens stehen. Durch die stetig steigende Zahl der Prozesse sehen sich die Gerichte einer Arbeitsbelastung gegenüber, die sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Arbeitsbedingungen nicht mehr bewältigen können, und eine Änderung der Situation ist nicht in Aussicht. Ein Weg, die Verfahrensdauer zu begrenzen und Kosten einzusparen bzw. zu verhindern, besteht darin, Beweisanträge, die unverhältnismäßig sind, abzulehnen. Ziel der Arbeit war es darzulegen, daß es zulässig ist, Beweisanträge mit der Begründung abzulehnen, daß sie nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Arbeit befaßt sich hauptsächlich mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wobei auch der Grundsatz der Prozeßökonomie erwähnt wird. Beide Grundsätze ermöglichen es, unverhältnismäßige Beweisanträge abzulehnen.
(Author portrait)
Die Autorin: Deniz Ciyiltepe-Pilarsky wurde 1963 in Offenbach am Main geboren. Zwischen 1983 und 1988 studierte sie Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main. Im Anschluß hieran absolvierte sie 1989 ein Promotionsstudium. 1990 begann sie das Rechtsreferendariat am Landgericht Darmstadt und legte 1993 die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Im November 1993 erhielt sie ihre Rechtsanwaltszulassung beim Landgericht Frankfurt und ist seit 1995 als selbständige Rechtsanwältin tätig.



