Description
(Text)
Bislang ungeklärt ist die Frage, ob die außervertragliche Haftung der Europäischen Gemeinschaften auch bei rechtmäßigem Verhalten eingreift. Artt. 215 Abs. 2 EGV, 188 Abs. 2 EAGV verweisen dazu auf die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsamen allgemeinen Rechtsgrundsätze. Eine Antwort findet sich bei wertender Rechtsvergleichung: Das nationale Staatshaftungsrecht ist darauf zu untersuchen, ob es eine Grundnorm enthält, die den besonderen Anforderungen der Gemeinschaften entspricht. Dabei stößt der Autor auf das Lastengleichheitsprinzip, wonach der Staat rechtmäßige Sonderbelastungen der Bürger auszugleichen hat. Der Grundsatz hält einer Prüfung auf Gemeinschaftskonformität stand. Auf seiner Grundlage wird ein Tatbestand der gemeinschaftlichen Rechtmäßigkeitshaftung entwickelt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Einführung: Problemstellung, Meinungsstand, eigener Ansatz - Methodischer Ansatz und Rechtsvergleichung - Konformitätsprüfung: strukturelle und funktionelle Besonderheiten - Tatbestand der Rechtmäßigkeitshaftung von EG und EAG - Zusammenfassung.
(Author portrait)
Der Autor: Stefan Andreas wurde 1967 in Hermeskeil geboren. Von 1987 bis 1992 Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Clermont-Ferrand. 1992 erstes Staatsexamen. Seit Juni 1993 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Hans-Joachim Pflug, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Mainz. Seit November 1993 Rechtsreferendar in Mainz. Promotion 1995 in Mainz.