Description
(Text)
Der zunehmende Einsatz moderner Informationstechnik in allen Lebensbereichen zwingt die Strafverfolgungsbehörden immer häufiger zum Zugriff auf Computerdaten. Die aus dem vorigen Jahrhundert stammenden Bestimmungen der StPO über die Durchsuchung und Beschlagnahme sind hingegen auf die Gewinnung körperlicher Beweisgegenstände zugeschnitten. Die vorliegende Untersuchung zeigt auf, ob und inwieweit die Normen über die Beweismittelsicherstellung - insbesondere 94 StPO - den Erfordernissen einer effektiven Strafverfolgungstätigkeit noch genügen. Des weiteren wird geklärt, ob und in welchem Maße diese Vorschriften den modernen verfassungsrechtlichen Anforderungen für Eingriffe vor allem in das vom BVerfG anerkannte Recht auf informatielle Selbstbestimmung gerecht werden. Da sich in beiden Beziehungen Defizite ergeben, werden abschließend konkrete Gesetzgebungsvorschläge zur Diskussion gestellt und den Strafverfolgungsorganen Verhaltensempfehlungen bis zur Gesetzesänderung unterbreitet.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Sicherstellung gem. 94 StPO: Objekte, Beschlagnahmeerfordernis, Durchführung, Zulässigkeitsgrenzen - Inpflichtnahme Dritter zur Föderung der Sicherstellung: Zeugen, Sachverständige, Herausgabepflicht - Zugriff auf elektronisch gespeicherte Daten de lege ferenda.
(Author portrait)
Der Autor: Thomas W. Lemcke wurde 1966 in Essen geboren. Von 1985 bis 1991 studierte er Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum, wo er seit 1987 am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozeßrecht tätig ist. 1993 wurde er vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen. Er promovierte 1994 bei Prof. Dr. Warda.